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Günstige Stromtarife & Ökostrom 2026 im Vergleich

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Häufig gestellte Fragen

Alles zum Stromanbieterwechsel & Sparpotenzial

Q:Kann mir beim Wechsel des Stromanbieters der Strom abgestellt werden?

Nein, absolut ausgeschlossen! In Deutschland regelt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 118a) die lückenlose Grundversorgung. Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Sie jederzeit mit Strom zu beliefern. Ein physischer Stromausfall durch einen Anbieterwechsel ist technisch und rechtlich unmöglich.

Q:Muss an meinen Leitungen oder am Stromzähler etwas umgebaut werden?

Nein. Ihr Zähler und Ihre Stromleitungen bleiben völlig unverändert. Der Wechsel ist ein rein bürokratischer Prozess im Hintergrund. Es muss kein Handwerker oder Techniker in Ihre Wohnung kommen.

Q:Wer kündigt meinen bisherigen Stromvertrag?

Wenn Sie über unseren Vermittlungslink einen neuen Anbieter beauftragen, übernimmt der Neuanbieter den gesamten Kündigungsservice bei Ihrem alten Versorger. Lediglich bei Sonderkündigungen (z. B. wegen Preiserhöhung oder sehr kurzer Restlaufzeit unter 2 Wochen) sollten Sie selbst vorab schriftlich kündigen.

Q:Was ist der Unterschied zwischen eingeschränkter und voller Preisgarantie?

Eine volle Preisgarantie schützt vor Preiserhöhungen bei allen Bestandteilen inklusive Steuern und Umlagen. Eine eingeschränkte Preisgarantie deckt die Beschaffungs- und Netzkosten ab – lediglich gesetzliche Steueränderungen können weitergegeben werden. Beide Varianten bieten hohen Schutz vor unliebsamen Kostensteigerungen.